Der Ständerat stimmte der Änderung der Richterverordnung am Montag mit 35 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen zu. Er folgte damit der Empfehlung seiner Rechtskommission. Ausgearbeitet hatte die Änderung die Rechtskommission des Nationalrates auf Basis einer parlamentarischen Initiative.
Grundsätzlich soll ein Einheitslohn eingeführt werden. Dieser würde um 7,5 Prozent reduziert für Richter und Richterinnen, die entweder noch nicht 45 Jahre alt sind oder nicht mindestens über 48 Monate Berufserfahrung verfügen an einem eidgenössischen Gericht, einem oberen kantonalen Gericht oder in einer leitenden Funktion bei der Strafverfolgung.
Trifft beides zu, soll der Einheitslohn um 15 Prozent gekürzt werden. Das neue Lohnsystem soll sowohl für die amtierenden Richterinnen und Richter als auch für künftig gewählte gelten. Auf diese Art würden alle Ungleichbehandlungen auf einmal beseitigt, sagte Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI).
Auch der Bundesrat hatte sich mit der Änderung einverstanden erklärt. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.