(sda) Das Grundbuch gibt Auskunft über das Eigentum an Grundstücken. Daher müssen die Berechtigten eindeutig identifiziert werden können. Nach anfänglicher Skepsis ist der Nationalrat einverstanden, dafür die AHV-Nummer zu verwenden.

Der Vorschlag stammt vom Bundesrat. Aus Gründen des Datenschutzes haben die Räte die Verwendung der AHV-Nummer bisher abgelehnt. Dabei gingen sie jedoch unterschiedlich vor.

Während der Nationalrat vom Bundesrat Alternativen verlangte, hat der Ständerat selber eine Lösung erarbeitet: Statt die AHV-Nummer zu verwenden, möchte die kleine Kammer eine zentrale Datenbank und eine spezielle Identifikationsnummer schaffen. Mit deren Hilfe sollen Personen im Grundbuch eindeutig identifiziert werden können.

Angst vor Missbrauch

Eine Befragung ergab dann aber, dass die Kantone diese Lösung nicht nur als teurer und umständlicher beurteilen, sondern auch keinen Mehrwert beim Datenschutz sehen. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die Datensicherheit mit dem so genannten sektoriellen Personenidentifikator nicht wesentlich verbessert wird. Die Rechtskommission des Nationalrats schlug daher vor, trotz anfänglicher Bedenken die AHV-Nummer zur Identifikation im Grundbuch zu verwenden.

Die Grünen blieben skeptisch. Ihre Sprecherin Lisa Mazzone (GE) beantragte, den vom Ständerat eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Beim generellen Einsatz der AHV-Nummer drohe der Verlust und der Missbrauch von Daten. Zudem könnten mit Hilfe der AHV-Nummer verschiedene Datenbanken miteinander verknüpft werden.

Unterstützung bekamen die Grünen von der SVP. Heute würden in über 14'000 Registern persönliche und sensible Daten gespeichert und mit der AHV-Nummer indexiert, sagte Fraktionssprecher Hans Egloff (ZH). Eine Verknüpfung dieser verschiedenen Register berge enormes Missbrauchspotenzial und erleichtere den Identitätsklau immens.

Die Sp hingegen, die die Verwendung der AHV-Nummer zunächst skeptisch beurteilte, machte einen Sinneswandel durch. Ein einheitlicher Identifikator verringere das Risiko von Verwechslungen und damit von Fehlern, sagte Jean Christophe Schwaab (VD). Zudem müsste für einen sektoriellen Personenidentifikator eine zentrale Datenbank geschaffen werden, was Datendieben die Arbeit erleichtere.

Keine eindeutigen Vorteile

Das gab auch CVP-Sprecher Karl Vogler (OW) zu bedenken. Keine der beiden Methoden sei eindeutig besser als die andere, sagte er. Die AHV-Nummer werde schon heute von sehr vielen Stellen verwendet, ohne dass es zu Problemen gekommen sei, rief FDP-Sprecher Giovanni Merlini (TI) in Erinnerung.

Diese Auffassung setzte sich im Nationalrat durch: Die grosse Kammer beschloss mit 115 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass künftig die AHV-Nummer für die Identifikation im Grundbuch verwendet werden soll. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

Bereits geeinigt haben sich die Räte über die Modernisierung des Zivilstandsregisters. Das elektronische Register "Infostar" wird künftig vom Bund betrieben. Ein zentrales Personen-Informationssystem soll eine bessere elektronische Zusammenarbeit zwischen den Behörden ermöglichen. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einfacheren und kostengünstigeren Verwaltungsabläufen.