(sda) Der Nationalrat sagt Ja zu neuen Regeln für das Bundespatentgericht. Diese sollen das gute Funktionieren und die Effizienz dieses Fachgerichts sicherstellen. Der Entscheid fiel am Dienstag ohne Gegenstimme.

Künftig sollen hauptamtliche Mitglieder des Gerichts mit einer technischen Ausbildung gewisse Aufgaben wahrnehmen können, die heute ausschliesslich von juristisch ausgebildeten Mitgliedern des Gerichts erfüllt werden können. Konkret sollen künftig auch Nicht-Juristen etwa die Funktion des Vizepräsidenten beziehungsweise der Vizepräsidentin übernehmen dürfen.

Das Patentgericht unterscheide sich von anderen Erstinstanzlichen Gerichten dadurch, dass dort in besonderem Ausmass auch nicht-juristische Fachkenntnisse zum Tragen kämen, sagte Giovanni Merlini (FDP/TI) im Namen der Rechtskommission des Nationalrats, die diese neuen Regeln ausgearbeitet hatte.

Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative zurück und trägt den Erfahrungen Rechnung, die das Gericht in den ersten Jahren seit seiner Gründung sammeln konnte.

Der Bundesrat unterstützt die Vorschläge. Die Regelanpassung werde mehr Flexibilität für die interne Organisation des Gerichts ermöglichen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Nun muss noch der Ständerat über das Geschäft entscheiden.

Das Bundespatentgericht hat seine Arbeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Es behandelt Streitigkeiten über Patente, für die zuvor die 26 kantonalen Gerichte zuständig waren. Der Sitz des Gerichts befindet sich in St. Gallen.