Die Nachtragskredite entfallen hauptsächlich auf Massnahmen im Personalbereich. Die von der Pensionskasse des Bundes PUBLICA beschlossene Senkung des technischen Zinssatzes führt für die aktiven Versicherten zu einer Leistungseinbusse von rund zehn Prozent.
Ende August hatte der Bundesrat Massnahmen beschlossen, um die Auswirkungen zu dämpfen - darunter eine einmalige Einlage von 160 Millionen Franken auf die Altersguthaben und eine Erhöhung der Sparbeiträge. Damit soll die Leistungseinbusse auf maximal fünf Prozent reduziert werden. Ein erster Teil der Mittel - 60 Millionen Franken - beantragte der Bundesrat nun mit dem Nachtrag II.
Eine weitere grössere Aufstockung von 32 Millionen Franken betrifft die Pflichtbeiträge an die EU-Erweiterung. Die im Jahr 2016 geplanten Auszahlungen werden wegen Projektverlängerungen teilweise erst 2017 fällig. Die mit dem Voranschlag 2017 bewilligten Mittel reichten nicht aus, um diese Ausgaben zu decken.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich. Den Nachtrag I behandeln die eidgenössischen Räte in der Sommersession, den Nachtrag II in der Wintersession zusammen mit dem Budget für das folgende Jahr. Der Nationalrat muss über den zweiten Nachtrag noch entscheiden.