(sda) Heute wird von allen Akteuren der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Transparenz gefordert, die gesetzlichen Vorschriften dazu sind jedoch nicht für alle dieselben. Der Bundesrat hat nun den Auftrag, in einem Bericht aufzuzeigen, wo Anpassungsbedarf besteht.

Der Ständerat hat am Mittwoch ein entsprechendes Postulat von Olivier Français (FDP/VD) angenommen. Der Bericht soll darlegen, welche Anforderungen die Krankenversicherer und Leistungserbringer heute im Hinblick auf die Transparenz der Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfüllen müssen.

Zu diesen Anforderungen gehört beispielsweise die Pflicht zur Offenlegung von Entschädigungen sowie die Pflicht, Daten weiterzugeben.

Weiter sollen in dem Bericht allfällige Gesetzesänderungen aufgeführt werden, die notwendig sind, um auf Bundesebene für alle Akteure dasselbe Transparenzniveau zu erreichen. Derzeit bestünden hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen noch Unterschiede, argumentierte Français. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen.