Blutspende: Seit Juli diesen Jahres dürfen homosexuelle Männer Blut spenden. Bedingung ist, dass sie ein Jahr lang keinen Sex mit Männern gehabt haben. Der Nationalrat möchte auch diese Beschränkungen abschaffen, doch der Ständerat ist dagegen. Er hat eine entsprechende Motion der BDP abgelehnt. Entscheidend sei das Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU). Claude Janiak (SP/BL) als direkt Betroffener bestritt dies jedoch. Der Bundesrat lehnte die Motion ebenfalls ab, zeigte sich aber offen für eine weitere Verfeinerung der Kriterien.
Laboranalysen: Die Tarife von medizinischen Laboranalysen sollen künftig durch die Tarifpartner verhandelt werden dürfen. Der Ständerat möchte den Bundesrat beauftragen, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung entsprechend anzupassen und hat eine entsprechende Motion von Alex Kuprecht (SVP/SZ) mit 24 zu 18 Stimmen angenommen. Der Rat unterstützt den Vorschlag, auch bei den Tarifen für Laboranalysen von der behördlich festgelegten Analysenliste wegzukommen und stattdessen auf Tarifvereinbarungen zwischen Labors, Ärzten und Versicherern zu setzen. Der Bundesrat sowie eine linke Minderheit argumentierten vergeblich dagegen. Sie verwiesen auf die Blockaden, die sich bei den Verhandlungen zum Ärztetarif TARMED ergeben hatten.
Transparenz: Heute wird von allen Akteuren der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Transparenz gefordert, die gesetzlichen Vorschriften dazu sind jedoch nicht für alle dieselben. Der Bundesrat hat nun den Auftrag, in einem Bericht aufzuzeigen, wo Anpassungsbedarf besteht. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat von Olivier Français (FDP/VD) angenommen. Der Bericht soll darlegen, welche Anforderungen die Krankenversicherer und Leistungserbringer heute im Hinblick auf die Transparenz der Leistungen erfüllen müssen. Weiter sollen allfällige Gesetzesänderungen aufgeführt werden, die notwendig sind, um auf Bundesebene für alle Akteure dasselbe Transparenzniveau zu erreichen. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen.
Food Waste: Der Ständerat glaubt nicht, dass weniger Vorschriften und Gesetze für die Lebensmittelindustrie helfen könnten, die Nahrungsmittelverschwendung einzudämmen. Er hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Urheberin der Motion war die Wissenschaftskommission des Nationalrats. Sie vermutet, dass der vermeidbare Lebensmittelverlust von gut 350'000 Tonnen pro Jahr unter anderem auf hohen gesetzlichen Auflagen zurückgeht. Der Ständerat war hier anderer Meinung. Zudem hätten die Produzenten, die Detailhändler und die Behörden bereits Initiativen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung ergriffen, hielt die Kommissionssprecherin fest.
Witwen: Frauen in eingetragener Partnerschaft sollen beim Tod der Partnerin weiterhin keine Witwenrente erhalten - zumindest vorläufig. Sie sollen wie bisher Witwern statt Witwen gleichgestellt sein. Die Genfer SP-Ständerätin Liliane Maury Pasquier wollte den Bundesrat beauftragen, die Regeln zu ändern. Weil im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative "Ehe für alle" derzeit eine Auslegeordnung zu all diesen Fragen erstellt wird, zog sie ihre Motion aber zurück. Heute haben Witwen ohne Kinder Anspruch auf eine Rente, wenn sie beim Tod des Ehemannes mindestens 45 Jahre alt und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sind. Witwer ohne Kinder haben dagegen keinen Anspruch auf eine Rente.
Behinderungen: Der Bundesrat muss prüfen, wie Menschen mit Behinderungen die politische Teilnahme erleichtert werden könnte. Dabei soll er auf bauliche, technische, sprachliche und kommunikative Barrieren eingehen. Der Ständerat hat ein Postulat seiner Sozialkommission angenommen, im Einverständnis mit dem Bundesrat. Zur Diskussion standen auch Motionen von Pascale Bruderer (SP/AG). Sie wollte den Bundesrat beauftragen, den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen durch private Arbeitgeber und durch Dienstleistungsanbieter zu verstärken. Mit Blick auf geplante Massnahmen zog Bruderer die Vorstösse jedoch zurück.
Gesundheitskosten: Die Stabilisierung der Gesundheitskosten steht weit oben auf der Agenda von Bundesrat Alain Berset. Der Ständerat will seinen Entscheiden nicht vorgreifen. Er hat am zwei Motionen abgelehnt, die konkrete Massnahmen zur Kostenbegrenzung forderten. Beide stammten von Erich Ettlin (CVP/OW). Eine Motion verlangte eine Begrenzung der Gesundheitskosten, sobald diese deutlich stärker steigen als die Löhne. Der zweite Vorstoss wollte den Bezug medizinischer Leistungen im Ausland erlauben, sofern diese dort günstiger sind als in der Schweiz. Eine Expertengruppe hat dem Bundesrat 38 Massnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitskosten vorgeschlagen. Dieser entscheidet im Frühjahr, welche davon er weiter verfolgen will.
Altersvorsorge: Einige technische Grössen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden heute vom Bundesrat, vom Parlament oder vom Stimmvolk festgelegt. Damit sind sie politisch beeinflusst. Künftig sollen Mindestumwandlungssatz und Mindestzinssatz nach einer festen Formel berechnet werden. Der Ständerat will der nächsten Rentenreform aber nicht vorgreifen. Er hat eine Motion aus dem Nationalrat auf Eis gelegt, die eine "Entpolitisierung" der technischen Parameter in der beruflichen Vorsorge verlangt.
Vermittlerprovisionen: Der Ständerat hat noch nicht entschieden, ob der Bundesrat bei den Vermittlerprovisionen von Krankenversicherern eingreifen soll. Er hat einen Vorstoss zur Vorprüfung an seine Kommission überwiesen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Motion anzunehmen. Die Selbstregulierung der Branche habe das Ziel nicht erreicht, argumentiert er. Daher sei es besser, wenn der Bundesrat eingreife. Für den Abschluss einer Grundversicherung hatte die Branche eine Vermittlerprovision von 50 Franken vereinbart. Bezahlt werden laut Motionärin Pascale Bruderer (SP/AG) aber Provisionen von 250 Franken - in Kombination mit einer Zusatzversicherung gar bis zu 1500 Franken.
Familienzulagen: Der Ständerat will noch nicht darüber entscheiden, ob in allen Kantonen ein obligatorischer Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen eingeführt werden soll. Die kleine Kammer beschloss, eine Motion von Isidor Baumann (CVP/UR) mit dieser Forderung zunächst der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zu überweisen. Heute ist es den Kantonen freigestellt, einen solchen Ausgleich einzuführen. Der Bundesrat lehnt die Motion mit der Begründung ab, eine Pflicht zu einem vollen interkantonalen Lastenausgleich stelle einen Eingriff in die Kantonsautonomie dar.
Traktanden des Ständerates für Donnerstag, 30. November, 08:15 bis 13:00:
| Bern |
Jahresziele 2018 des Bundesrates |
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Um- und Ausbau der Stromnetze; Differenzen (16.035) |
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Velo-Initiative (17.051) |
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Vorstösse zur Post (17.3011; 17.3012; 17.3013; 16.3481; 16.3482; 16.320; 17.302) |
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Postulat zur Agenda 2030 (17.3966) |
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Standesinitiative SO zu Lebensmittelverlusten (17.313) |