Die grössere Aufstockung von 32 Millionen Franken betrifft die Pflichtbeiträge an die EU-Erweiterung. Die im Jahr 2016 geplanten Auszahlungen werden wegen Projektverlängerungen teilweise erst 2017 fällig. Die mit dem Voranschlag 2017 bewilligten Mittel reichten nicht aus, um diese Ausgaben zu decken.
Die vom Bundesrat beantragten Kredite für Massnahmen bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA entfallen dagegen. Das Parlament hat sich im Rahmen des Voranschlags 2018 für ein anderes Modell ausgesprochen. Demnach soll die Senkung des technischen Zinssatzes mit Lohnanpassungen in Höhe von 32 Millionen Franken teilweise aufgefangen werden.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich. Den Nachtrag I behandeln die eidgenössischen Räte in der Sommersession, den Nachtrag II in der Wintersession zusammen mit dem Budget für das folgende Jahr.