(sda) Arbeitgeber sollen mit Arbeitnehmern die Arbeitszeiterfassung nicht in einer separaten Vereinbarung regeln können. Der Ständerat hat am Mittwoch eine Motion von Nationalrat Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) abgelehnt. Aus Sicht des Rats wurde das Anliegen bereits umgesetzt.

Laut Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) ist eine dem Motionsanliegen ähnliche Regelung bereits seit Anfang 2016 in Kraft. Das Arbeitsgesetz (ArG) enthalte - als Teil des öffentlichen Rechts - zwingende Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmenden.

Solle über diese Grundlage hinaus legiferiert werden, müsse das Gesetz und nicht nur die Verordnung, wie es die Motion will, geändert werden, sagte Schmid. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation stillschweigend und lehnte den Vorstoss ab. Dieser ist damit vom Tisch.

Portmann begründete den Vorstoss mit dem geltenden Arbeitsschutzrecht, das den Realitäten in der modernen Arbeitswelt nicht mehr gerecht werde. Die Pflicht zur minutengenauen Erfassung der Arbeitszeit sei überholt.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann erklärte, die heutige Regelung beruhe auf einem hart umkämpften Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Der Bundesrat habe ein Maximum an Flexibilität herausgeholt.

Zurzeit befasst sich die ständerätliche Wirtschaftskommission mit verschiedenen Vorstössen zur Thematik der Arbeitszeiterfassung und -flexibilisierung und den entsprechenden Gesetzesänderungen. Im Rahmen der Behandlung dieser Initiativen dürften verschiedene von Portmann angedachte Elemente wieder aufgegriffen werden.