(sda) Die Schweiz kann sich wie vorgesehen am verstärkten Schutz der EU-Aussengrenzen beteiligen. Der Nationalrat hat am Mittwoch eingelenkt und beschlossen, auf ein Kostendach zu verzichten.

Der Entscheid fiel mit 105 zu 61 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Damit ist die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt, und die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. Es geht um die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung über die neue europäische Grenz- und Küstenwache im Rahmen von Schengen.

Umstritten war im Parlament die finanzielle Beteiligung der Schweiz. Der Beitrag der einzelnen Länder wird wie bisher nach dem Verhältnis des nationalen Bruttoinlandprodukts (BIP) zu jenem aller Teilnehmerländer berechnet. Da das Budget und das Personal von Frontex erhöht werden, steigt der Beitrag der Schweiz aber.

Der Bundesrat rechnet für 2018 mit 13,2 Millionen Franken, für 2019 mit 13,7 Millionen und für 2020 mit 14,2 Millionen Franken. Diesen Anstieg wollte der Nationalrat zunächst verhindern. Er beschloss in der Herbstsession, die Kostenbeteiligung auf 12 Millionen Franken zu beschränken. Der Ständerat lehnte das aber deutlich ab. Nun ist ihm der Nationalrat gefolgt.

Reserve von Grenzschutzexperten

Mit der neuen EU-Verordnung wird Frontex eine rasch einsetzbare Reserve von 1500 Grenzschutzexperten zur Verfügung gestellt. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, 16 Grenzschutzexperten bereitzustellen. Das entspricht 0,8 Prozent des Bestandes des Grenzwachtkorps.

Bei der EU-Verordnung handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts. Die Schweiz ist grundsätzlich verpflichtet, diese zu übernehmen. An Frontex ist die Schweiz seit 2011 beteiligt. Bisher erfolgten Frontex-Einsätze nur auf Ersuchen der Schengen-Staaten. Neu erhält der EU-Rat die Kompetenz, auf Antrag der Kommission einen Schengen-Staat zur Zusammenarbeit mit der Agentur aufzufordern.

Wenn der betreffende Staat dem Beschluss des EU-Rats nicht Folge leistet, kann der Rat anderen Schengen-Staaten die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen empfehlen. Frontex darf weiterhin nicht ohne Zustimmung eines Schengen-Staats auf dessen Gebiet intervenieren.