Der Vorschlag stammt vom Bundesrat. Die Räte hatten jedoch Bedenken wegen des Datenschutzes. Der Nationalrat verlangte Alternativen vom Bundesrat. Der Ständerat erarbeitete gleich selber eine Lösung.
Statt die AHV-Nummer zu verwenden, wollte die kleine Kammer eine zentrale Datenbank und eine spezielle Identifikationsnummer schaffen. Mit deren Hilfe sollen Personen im Grundbuch eindeutig identifiziert werden können.
Damit waren aber die Kantone nicht einverstanden. Auch die Datenschützer sahen keinen Mehrwert. Der Nationalrat erklärte sich daher mit der Lösung des Bundesrats einverstanden. Am Donnerstag lenkte nun auch der Ständerat ein, mit 30 zu 13 Stimmen . Nur noch eine Minderheit setzte sich für den so genannten sektoriellen Personenidentifikator ein.
Es gebe keinen Anlass, die Lösung so rasch über Bord zu werfen, sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Mit der E-ID kämen nächstes Jahr alle Fragen in dem Zusammenhang ohnehin aufs Tapet. Robert Cramer (Grüne/GE) warte vor einer einheitlichen Identifikationsnummer. Bald könne man auf einen Knopfdruck alles über eine Person erfahren - von Vorstrafen bis hin zu den Steuerdaten.
Die Mehrheit hatte jedoch keine Einwände mehr gegen die Verwendung der AHV-Nummer. Zu den wichtigsten Argumenten gehörte, dass diese dezentral in den Kantonen verwaltet wird. Eine spezielle Identifikationsnummer würde zentral gespeichert und wäre damit auch anfälliger für Missbrauch.
Bereits früher geeinigt hatten sich die Räte über die Modernisierung des Zivilstandsregisters. Das elektronische Register "Infostar" wird künftig vom Bund betrieben. Ein zentrales Personen-Informationssystem erlaubt eine bessere elektronische Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von einfacheren und kostengünstigeren Abläufen der Verwaltung profitieren. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.