Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen mit Frankreich beruht derzeit auf einzelnen Vereinbarungen in bestimmten Fachgebieten. Mit dem Rahmenabkommen sollen die zuständigen Stellen der Grenzregionen Kooperationsvereinbarungen abschliessen können, um der Bevölkerung den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern.
Die betroffenen Kantone wurden bei der Ausarbeitung der neuen Lösung mit einbezogen. Eine Anpassungen des Schweizer Rechts sei nicht notwendig, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes im September 2016 habe das Parlament die Rechtsgrundlage geschaffen.
Entsprechende Pilotprojekte in den Grenzregionen Basel/Lörrach (D) und St. Gallen/Liechtenstein hätten sich seit vielen Jahren bewährt.
Keine neuen Verpflichtungen
Berset hob weiter hervor, dass das Rahmenabkommen keine neuen Freizügigkeits- oder Berufsausübungsrechte mit sich bringe. Auch bei der Kostenübernahme durch die Krankenpflegeversicherungen gäbe es keine Abweichung vom geltenden Recht.
Ziel des Rahmenabkommen sei, die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich auf eine solide Basis zu stellen. Das Abkommen werde es den Grenzregionen etwa erlauben, bei der Spitzenmedizin Synergien zu schaffen oder eine einwandfreie Notversorgung sicherzustellen.
Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.