(sda) Das Parlament ist dagegen, die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechnung auszulagern. Es sieht darin keine Vorteile gegenüber dem heutigen System, das seiner Meinung nach gut funktioniert.

Nach dem Ständerat in der Sommersession hat es am Montag auch der Nationalrat mit 135 zu 46 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, auf die entsprechende Vorlage einzutreten. Er folgte damit seiner vorberatenden Rechtskommission.

Mit der Gesetzesänderung wollte der Bundesrat dafür sorgen, dass die Stiftungsaufsicht unabhängig wahrgenommen wird. Zudem wollte er Kosten sparen.

Eine Mehrheit im Parlament erkannte die möglichen Vorteile einer Auslagerung aber nicht. "Die heutige Stiftungsaufsicht funktioniert gut, wir haben keine Anzeichen von Missbrauch", sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CSP/OW).

Nur eine Minderheit in beiden Räten war der Meinung, dass die Aufgabe der Stiftungsaufsicht im Interesse der Corporate-Governance-Kriterien nicht von einer Verwaltungseinheit, sondern von einer ausgegliederten Institution wahrgenommen werden soll.

Thema nicht vom Tisch

Vor kurzem hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem Bericht die Stiftungsaufsicht kritisiert. Sie wies auf Interessenskonflikte hin und empfahl, dass Gemeinden nicht mehr für die Aufsicht zuständig sein sollten. Allgemein stellt sie fest, im Stiftungswesen fehle es an Transparenz - insbesondere zur Steuerbefreiung.

Die geplante Ausgliederung der ESA aus der zentralen Bundesverwaltung begrüsste die Finanzkontrolle indes. Darauf wiesen die Befürworter der nun gescheiterten Vorlage hin.

Vorerst passiert nun nichts. Die Debatte in den Räten offenbarte dennoch Wille zum Handeln im Stiftungsrecht. Das Parlament will sich im Rahmen einer Gesamtschau damit befassen.

Kürzlich hat die Nationalratskommission beispielsweise einer parlamentarischen Initiative aus dem Ständerat zugestimmt. Diese will für bessere Rahmenbedingungen für Stiftungen sorgen. Unter anderem soll die Stiftungsaufsichtsbeschwerde klarer geregelt werden. Weitere Anliegen betreffen Steuerabzüge, die Rechte des Stifters oder die Haftung.