(sda) Der Nationalrat verlangt vom Bundesrat keine zusätzlichen Informationen zur Gefährlichkeit von E-Zigaretten. Mit 106 zu 69 Stimmen hat er am Montag ein entsprechendes Postulat seiner Gesundheitskommission (SGK) abgelehnt.

Die Sgk hatte einen Bericht über die Auswirkungen des E-Zigaretten-Konsums auf die Gesundheit und das Suchtverhalten gefordert. Beim Dampf, den die batteriebetriebenen Glimmstängel erzeugten, handle es nicht einfach um harmlosen Wasserdampf, sondern um einen richtigen Chemiecocktail, sagte Kommissionssprecherin Verena Herzog (SVP/TG). Die langfristigen Folgen seien nicht bekannt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weise darauf hin, dass ein regelmässiger Konsum von E-Zigaretten mit Nikotin gleich wie bei herkömmlichen Zigaretten zu Nikotinabhängigkeit führen könne. Bevor der Verkauf dieses Produkts erlaubt werde, solle zuerst aufgezeigt werden, wie es sich auf die Gesundheit der Menschen auswirke, argumentierte die Kommissionsmehrheit. Sie nahm Bezug auf die Pläne des Bundesrats, den Verkauf von E-Zigaretten künftig zuzulassen.

Weniger gefährlich als Zigaretten

Anderer Meinung waren unter anderem SVP und FDP. Es sei erwiesen, dass E-Zigaretten viel weniger schädlich seien als klassische Zigaretten, sagte Raymond Clottu (SVP/NE). Sie böten erwachsenen Rauchern eine legitime Alternativen zur Zigarette. Daher sei eine Liberalisierung im Umgang mit diesem Produkt angezeigt. Ansonsten würde die Wirtschaftsfreiheit unnötig beschnitten.

Der Bundesrat hätte eigentlich nichts dagegen gehabt, die Fragen der SGK zu beantworten. Das Thema sei ohnehin Gegenstand der jüngst lancierten Vernehmlassung zum Tabakproduktegesetz, sagte Innenminister Alain Berset.

Der Bundesrat hatte am Freitag für den künftigen Umgang mit Tabakprodukten einen neuen Anlauf genommen. Der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen wie sogenannten Heat Sticks soll künftig gestattet und reglementiert sein.

"Nach dem heutigen Wissensstand sind E-Zigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Zigaretten und können somit eine Alternative darstellen, mit der sich die Gesundheitsrisiken verringern lassen", heisst es in der Vorlage.

Trotzdem sollen E-Zigaretten denselben Einschränkungen unterstellt werden wie herkömmliche Zigaretten - und daher dürfen sie etwa nicht an Minderjährige verkauft werden.