Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat weiterhin nichts von einem Millionenzustupf für die AHV wissen. Es geht um 442 Millionen Franken. Dabei handelt es sich um jenen Betrag, der frei geworden ist, weil das Stimmvolk am 24. September die Altersreform an der Urne versenkt hat.
Seither streiten sich die Politiker darum, für was das Geld in den kommenden Jahren eingesetzt werden soll. Die kleine Kammer setzt dabei auf das Konzept des Bundesrats. Dieses sieht vor, die Gelder zu zwei Dritteln in die Bahninfrastruktur zu stecken. Der Rest - 147 Millionen Franken - soll für den Schuldenabbau verwendet werden.
Die grosse Kammer hält derweil an einem anderen Modell fest. Demnach soll der Betrag vollumfänglich in die AHV fliessen. Die Zahlung von 442 Millionen Franken soll mehrmals geleistet werden, aber befristet sein auf "ein paar Jahre".
Der Ständerat sitzt bei diesem Budgetposten am längeren Hebel. Einigen sich die beiden Räte bis zum Ende der Session nicht, obsiegt der Vorschlag der kleinen Kammer, weil dieser tiefere Ausgaben vorsieht.
Ständerat sparsamer als Nationalrat
Eine weitere Differenz betrifft eine vom Ständerat beantragte Aufstockung beim Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) um 0,564 Millionen Franken, die der Nationalrat bisher abgelehnt hat. Umgekehrt verhält es sich bei den Pauschalbeiträgen für die höhere Berufsbildung. Hier wehrt sich der Ständerat gegen eine vom Nationalrat erwünschte Erhöhung um 25,6 Millionen Franken.
Für die Sozialhilfe von Flüchtlingen budgetiert der Nationalrat 41 Millionen Franken weniger als der Ständerat. Begründet wird dies mit den sinkenden Asylzahlen. Gestritten wird weiter um den Beitrag für die Stadt Bern (0,3 Millionen Franken) sowie um zusätzliche dreissig Stellen beim Grenzwachtkorps.
Während der Ständerat im Voranschlag 2018 ein Defizit von 41 Millionen Franken vorsieht, budgetiert der Nationalrat derzeit ein Minus von rund 174 Millionen Franken. Die Schuldenbremse wird mit dem Vorschlag der grossen Kammer nicht mehr eingehalten. Zu einer Einhaltung ist das Parlament im Gegensatz zum Bundesrat aber auch nicht verpflichtet.
Der Nationalrat beugt sich am Mittwoch zum dritten Mal über den Voranschlag 2018. Verbleiben dann Differenzen zum Ständerat, muss das Geschäft in die Einigungskonferenz.