(sda) Der Nationalrat bleibt dabei: Er will die Schwelle für Meldungen an die Kindesschutzbehörde Kesb erhöhen. Eine Meldung soll nur bei konkreten Hinweisen erfolgen.

Mit 96 zu 85 Stimmen hat der Nationalrat am Dienstag beschlossen, an seinem früheren Entscheid festzuhalten. Die SVP und die FDP konnten ihre Mehrheit in der grossen Kammer ausspielen.

Ihre Vertreter argumentierten, die höhere Schwelle verhindere, dass grundlos Meldung erstattet werde. Das Geschäft geht nun noch einmal an den Ständerat. Dieser will die Hürden nicht zu hoch legen, wenn es um das Kindeswohl geht - nach dem Grundsatz "lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig". Bleibt er dabei, muss die Einigungskonferenz entscheiden.

Nicht nur in offensichtlichen Fällen

Justizministerin Simonetta Sommaruga plädiert für die Version des Ständerates. Sie erinnerte an das Ziel der Vorlage zum Kindesschutz: Fälle von Misshandlung sollen früher entdeckt werden. Dazu müssten jene, die mit den Kindern zu tun hätten, das Recht haben, einen Verdacht zu melden - und zwar nicht nur in offensichtlichen Fällen, sagte Sommaruga. Das sei gerade bei sexuellem Missbrauch wichtig.

Beat Flach (GLP/AG) stellte fest, pro Tag müssten etwa drei Kinder wegen Kindesmisshandlung im Spital behandelt werden. Mit einer hohen Meldeschwelle würde das Parlament ein falsches Signal aussenden. "Wir sollten nicht hinter das geltende Recht zurückgehen", sagte er.

Integrität ernsthaft gefährdet

Der Nationalrat will eine höhere Hürde sowohl für Personen mit Melderecht als auch für jene mit Meldepflicht. Nach seinem Willen soll das Recht dann gelten, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist. Bei der Pflichtmeldung gilt dasselbe, ausser dass hier die Integrität "ernsthaft" gefährdet sein muss.

Nach dem Willen des Ständerates soll die Meldung bereits erfolgen, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint - nicht erst dann, wenn sie gefährdet ist. Auch sollen keine konkreten Hinweise vorliegen müssen. Das gälte sowohl für das Melderecht als auch für die Meldepflicht.

Meldepflicht ausgeweitet

Der zentrale Punkt der Vorlage zum Kindesschutz ist die Ausdehnung der Meldepflicht. Hier haben sich die Räte bereits geeinigt: Künftig sollen nicht nur Lehrer oder Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht unterliegen.

Die Pflicht gilt für alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben. Sie soll vor allem den Schutz von Kleinkindern verbessern, die selten mit Lehrern oder anderen amtlichen Personen in Kontakt kommen.