Heute müssen Angestellte, die ein Geschäftsauto privat nutzen, pro Jahr 9,6 Prozent des Kaufpreises als Einkommen versteuern. Hinzu kommen 70 Rappen pro Kilometer für den Arbeitsweg, die ebenfalls als Einkommen gelten. Seit 2016 können davon beim Bund maximal 3000 Franken als Gewinnungskosten abgezogen werden. Rund die Hälfte der Kantone kennt ebenfalls eine Obergrenze für den Abzug.
National- und Ständerat möchten erreichen, dass die neue Beschränkung des Abzugs die Inhaber von Geschäftsfahrzeugen nicht zusätzlich belastet. Über den Modus sind sie sich bisher aber nicht einig geworden.
An ihrer Sitzung Ende Juni hatte die Ständeratskommission aus verfassungsrechtlichen Gründen beschlossen, eine Motion von Ständerat Erich Ettlin (CVP/OW) abzulehnen. Das Plenum folgte ihr am Dienstag.
Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Stattdessen schlägt die kleine Kammer nun einen neuen Weg vor. Sie will die gesamte private Nutzung über eine Pauschale besteuern. Dafür soll der Anteil am Kaufpreis erhöht werden, der heute als Einkommen versteuert werden muss. Ein Gewinnungskosten-Abzug wäre nicht mehr möglich.
Der Bundesrat ist zwar wie der Ständerat der Meinung, dass dadurch die administrative Entlastung kleiner würde, wie Finanzminister Ueli Maurer im Rat sagte. Kehrseite des Vorschlags sei, dass die Pauschale weder der individuellen Situation der Steuerpflichtigen noch den unterschiedlichen kantonalen Abzugsgrenzen Rechnung trage.
Die Erhöhung des Privatanteils treffe daher auch Mitarbeitende in Kantonen ohne Beschränkung des Fahrkostenabzugs. Diese müssten mit höheren Kantons- und Gemeindesteuern rechnen. Maurer erinnerte auch daran, dass die grossen Wirtschaftsverbände die heute geltende Lösung unterstützen.
Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.