Damit folgte er seiner vorberatenden Kommission. Diese argumentierte, angesichts der bereits bestehenden und gut genutzten Möglichkeit zur einmaligen straflosen Selbstanzeige gebe es keinen Grund, die heutigen gesetzlichen Grundlagen zu ändern.
In Betracht zu ziehen sei dies - wenn überhaupt - nur im Hinblick auf einen grundlegenden Systemwechsel des Verrechnungssteuerrechts. Doch auch dabei sei zu beachten, dass es der Steuermoral abträglich sei, wenn die geschuldeten Steuern im Rahmen einer Amnestie nicht vollumfänglich nachgezahlt werden müssten.
Staatskasse füllen
Der Kanton Freiburg möchte, dass hinterzogene Vermögenswerte in einem einfachen Verfahren nachträglich deklariert werden können - nicht gratis, aber mit genügenden Anreizen. Er begründet das damit, das bei der letzten Steueramnestie im Jahr 1969 im Kanton Freiburg Vermögen in der Höhe von rund 334 Millionen Franken der Besteuerung zugeführt werden konnten.
Als weiteres Argument führt Freiburg die Einführung des automatischen Informationsaustauschs an. Es gebe Steuerpflichtige, die nun nichtdeklarierte Vermögenswerte regularisieren und ihr gesamtes Vermögen den Steuerbehörden deklarieren möchten. Mit dem System der straflosen Selbstanzeige sei es schwierig, sich ein Bild von den geschuldeten Steuern und Verzugszinsen zu machen.
Steuermoral gefährdet
Für die Standesinitiative setzte sich der Freiburger Ständerat Beat Vonlanthen (CVP) ein. Tatsächlich stelle sich die Frage, ob man mit einer Steueramnestie nicht zur Steuerhinterziehung animiere, räumte er ein. Doch die Steuereinnahmen könnten damit nachhaltig erhöht werden. Gesamtschweizerisch gehe es gemäss Schätzungen um 43 bis 60 Milliarden Franken, gab Vonlanthen zu bedenken.
Für den zweiten Freiburger Ständerat, SP-Präsident Christian Levrat, darf das kein Grund sein, das Prinzip der Steuergerechtigkeit zu verletzen. Gemäss diesem Prinzip muss sich die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten.
Auch Pirmin Bischof (CVP/SO) befand, es sei nichts als gerecht, dass Steuersünder Nachsteuern bezahlen müssten. Alles andere würde die Steuermoral untergraben. Bischof wies ferner darauf hin, dass mit den aktuellen Regeln - der "kleinen Steueramnestie" - bis zum letzten Jahr 25 Milliarden Franken zum Vorschein gekommen seien.
Über die Standesinitiative wird noch der Nationalrat entscheiden.