(sda) National- und Ständerat entscheiden am (morgigen) Mittwoch, ob die Wasserkraft zusätzlich unterstützt werden soll. In der Einigungskonferenz hat sich der Ständerat durchgesetzt, der eine Unterstützung will. Im Nationalrat droht der Vorlage nun der Absturz.

Svp- und FDP-Vertreter beantragen den Räten, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen und die Vorlage somit abzuschreiben. Stimmen die SVP und FDP im Nationalrat geschlossen in diesem Sinne, obsiegen sie.

Damit würde das Gesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze an der Wasserkraftklausel scheitern, die mit diesem nichts zu tun hat und vom Ständerat eingebaut worden war. Die Einigungskonferenz hat zwar die Formulierung des Ständerates leicht abgeändert und eine Befristung eingebaut. Ob das den Widerstand im Nationalrat zu brechen vermag, ist aber offen.

Ständerat unter Lobby-Einfluss

In der letzten Beratungsrunde stimmten SVP, FDP und BDP gegen die Wasserkraftklausel. Der Ständerat habe unter dem Einfluss massiven Lobbyings entschieden, hiess es im Nationalrat. Er wolle ein Bundesgerichtsurteil umstossen, um Partikularinteressen zu schützen. Die Zeche bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten.

Sp, Grüne, Grünliberale und die CVP kritisierten das Vorgehen des Ständerates ebenfalls. Die Vertreterinnen und Vertreter dieser Parteien argumentierten aber, die Stromnetzvorlage sei wichtig und dürfe nicht an der Wasserkraftklausel scheitern.

Preisvorteile nicht weitergeben

Gemäss der Klausel sollen die Stromunternehmen zwar weiterhin grundsätzlich verpflichtet sein, Preisvorteile aus günstigem zugekauftem Strom anteilsmässig an die festen Endverbraucher weiterzugeben. Zur sogenannten Durchschnittspreismethode soll es aber Ausnahmen geben.

Die Unternehmen sollen Preisvorteile nicht an die festen Endverbraucher weitergeben müssen, wenn sie diese mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefern. Das soll befristet bis zum Auslaufen der Marktprämie gelten. Diesen Zusatz hat die Einigungskonferenz am Mittwoch beschlossen. Zudem soll die Ausnahme nur für Strom aus Anlagen im Inland gelten, abzüglich allfälliger Unterstützungen.

Reaktion auf Bundesgericht

Ursprünglich wollte der Ständerat den Stromunternehmen generell wieder erlauben, die Kosten der teuren Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten. Das Bundesgericht hatte diese Praxis gestoppt und die Stromversorger zur Durchschnittspreismethode verpflichtet.

Scheitert die Vorlage, dürfte sich der Um- und Ausbau der Stromnetze verzögern. Mit dem Gesetz sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Zudem würden die Grundlagen dafür geschaffen, mehr Leitungen in den Boden zu verlegen.

Unterstützung ab 2018

Unterstützung für die Wasserkraft hatte das Parlament bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen. Bestehende Grosswasserkraftwerke können ab nächstem Jahr Unterstützung beantragen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen.

Vorgesehen ist eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert wird. Eine vor kurzem veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundes hat gezeigt, dass es nicht allen Stromunternehmen wirtschaftlich schlecht geht. In Schwierigkeiten stecken nur die grossen Konzerne Alpiq und Axpo.