Das Gericht mit Sitz in St. Gallen erhält damit drei neue nebenamtliche Richter mit technischer Ausbildung. Gewählt wurde mit 184 von 184 gültigen Stimmen Michael Kaufmann, mit 184 von 184 gültigen Stimmen Frank Schager und mit 183 von 184 gültigen Stimmen Diego Vergani.
Ausgeschrieben waren eigentlich nur zwei Stellen. Aus Sicht der Gerichtskommission, die der Bundesversammlung die Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen hatte, entsprachen aber alle drei Bewerber "voll und ganz" dem Anforderungsprofil. Sie seien alle Patentanwälte und ausgebildete Chemiker, beherrschten mindestens zwei Landessprachen sowie Englisch und verfügten über alle erforderlichen Fachqualifikationen.
Da die Anzahl der Richterstellen gesetzlich nicht begrenzt sei, sei die Bundesversammlung berechtigt, drei Personen für zwei Stellen zu wählen, hielt die Kommission fest. Dabei handle es sich um keinen parteilichen Entscheid, da die Richterstellen des Bundespatengerichts aufgrund der speziellen Materie nicht nach einem politischen Verteilschlüssel besetzt werden.
Die Wahl erfolgte als Ergänzung zur Gesamterneuerung des Gerichts für die Amtsperiode 2018 bis 2023. Die Ergänzung wurde nötig, weil bei den Erneuerungswahlen in der Herbstsession mangels Kandidaten nur zwei der vier Richterstellen mit technischer Ausbildung besetzt werden konnten.
Das Amt des Gerichtspräsidenten war mit der Wahl von Mark Schweizer bereits im Juni neu besetzt worden. Das Bundespatentgericht nahm seine Arbeit 2011 auf und ist zuständig für Patentstreitigkeiten.
Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
In einem weiteren Wahlgeschäft wurde auch ein neues Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) bestimmt. Die Bundesversammlung wählte mit 183 von 183 gültigen Stimmen Bundesstrafrichter Stefan Heimgartner (CVP) für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2018 in die AB-BA. Nötig wurde die Wahl wegen des Rücktritts des Bundesstrafrichters Giorgio Bomio (SP).
Heimgartner war am 15. Juni 2016 zum Richter am Bundesstrafgericht gewählt worden. Vorher arbeitete er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zürich und als Privatdozent für Strafrecht, Strafprozessrecht und internationales Strafrecht an der Universität Zürich.
Bei allen Wahlgeschäften folgte die Vereinigte Bundesversammlung den Anträgen der Gerichtskommission. Alle Fraktionen hiessen die Bewerbungen gut.