(sda) National- und Ständerat sind sich weiterhin nicht einig, wie hoch die Schwelle für Meldungen an die Kindesschutzbehörde Kesb sein soll. Nun muss sich die Einigungskonferenz mit der Frage befassen.

Der Ständerat hat am Mittwoch in der dritten Beratungsrunde stillschweigend beschlossen, an seiner Version festzuhalten. Er stellt sich gegen den Entscheid des Nationalrates, die Meldeschwelle zu erhöhen.

Nach dem Willen des Ständerates soll die Kesb eingeschaltet werden, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint - nicht erst dann, wenn sie gefährdet ist. Im Unterschied zum Nationalrat will der Ständerat auch nicht im Gesetz verankern, dass konkrete Hinweise vorliegen müssen.

Die Einigungskonferenz aus Vertretern beider Räte wird nun einen Vorschlag ausarbeiten und diesen den Räten vorlegen. Kern der Vorlage ist die Ausdehnung der Meldepflicht. Dieser haben beide Räte zugestimmt: Künftig sollen nicht nur Lehrer oder Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht unterliegen.

Die Pflicht gälte für alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben. Das soll vor allem den Schutz von Kleinkindern verbessern, die selten mit Lehrern oder anderen amtlichen Personen in Kontakt kommen.

Würde die Meldeschwelle erhöht, würde der Schutz allerdings gleichzeitig geschwächt. Für eine höhere Schwelle stimmten im Nationalrat die SVP und die FDP. Sie argumentieren, grundlose Meldungen an die Kesb müssten verhindert werden.