(sda) Hooligans können heute an der Ausreise gehindert werden, potenziell gewalttätige Teilnehmer politischer Veranstaltungen aber nicht. Der Ständerat hat am Mittwoch mit 28 zu 11 Stimmen eine Motion angenommen, die dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen will.

Beat Rieder (CVP/VS) erinnerte an gewalttätige Ausschreitungen in Bern oder in Hamburg. Es gebe keinen Unterschied zwischen Hooligans und gewalttätigen Polit-Hooligans, sagte er. Bei Sportveranstaltungen zeigten die Ausreisesperren teilweise Wirkung. Darum will Rieder nun auch eine gesetzliche Grundlage schaffen, um gewalttätige Teilnehmer politischer Veranstaltungen an der Ausreise zu hindern.

Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass es um potenzielle Gewalttäter gehe, dass also noch keine Straftat verübt worden sei. Das gelte auch für terroristische Gefährder. Der Bundesrat hat letzte Woche eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, die Hausarrest oder Ausreisesperren gegen solche Personen vorsieht.

Nach Ansicht des Bundesrats wird dem Anliegen der Motion damit verhältnismässig Rechnung getragen. Aus Sicht des Rechtsstaats müsse man sich immer fragen, wie weit man mit Menschen gehen wolle, die noch keine Gewalttat verübt hätten, sagte Sommaruga. Die Motion geht nun an den Nationalrat.