(sda) Der Ständerat will den Zugang zu den Zivilgerichten erleichtern. Er hat eine Motion angenommen, die eine Senkung der Gerichtskostenvorschüsse verlangt.

Der Vorstoss stammt von Claude Janiak (BL). Der SP-Ständerat hofft, dass der Zugang zu den Gerichten so nicht mehr nur Begüterten vorbehalten bleibt. Probleme gebe es vor allem dort, wo die Kosten nach dem Streitwert bemessen und vorgeschossen werden müssten, sagte Janiak.

Die Erfahrung zeige, dass diejenigen Personen auf eine Klage verzichteten, die den Kostenvorschuss nicht oder nur unter grossen Entbehrungen aufbringen könnten. Auch das Instrument der unentgeltlichen Prozessführung erweise sich als unzureichend, weil es dem Mittelstand faktisch nicht zur Verfügung stehe.

Laut Janiak ist damit der von der Verfassung garantierte Zugang zu den Gerichten nicht gewährleistet. "Faktisch ist die Rechtsweggarantie nur bedingt garantiert", sagte er. Der Ständerat hiess seine Motion stillschweigend gut. Diese geht nun an den Nationalrat.