(sda) Der Nationalrat hat das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Lettland gutgeheissen. Wie seine Wirtschaftskommission wollte er aber keinen Grundsatzentscheid zur Referendumsfähigkeit solcher Abkommen damit verbinden.

Der Bundesrat hatte zunächst beantragt, dass künftige vergleichbare Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) künftig nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstehen sollen.

Ein einzelnes Steuerabkommen sei nicht der Ort für die Festlegung einer solchen Praxisänderung, sagte Kommissionssprecherin Marra Ada (SP/VD). Eine Diskussion darüber müsste gesondert und seriös geführt werden, der Bundesrat müsste mit einer separaten Vorlage dazu kommen. Das Parlament hatte einen entsprechenden Vorschlag schon im Zusammenhang mit einem Abkommen mit Georgien abgelehnt.

Dem Bundesrat sei es lediglich um eine Vereinfachung des Prozesses gegangen und nicht darum, dem Parlament seine demokratischen Rechte streitig zu machen, hielt Finanzminister Ueli Maurer fest. Um seine guten Absichten zu untermauern, zog der Bundesrat den Antrag zurück.

Das geänderte DBA mit Lettland hiess die grosse Kammer mit 120 zu 59 Stimmen gut. Einzig die SVP-Fraktion stimmte geschlossen dagegen. Das neue Abkommen sieht insbesondere die Einführung des Informationsaustausches auf Anfrage gemäss dem Musterabkommen der OECD vor und wurde mit Massnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ergänzt.

Nun muss noch der Ständerat sein Placet geben.