Der Bundesrat möchte mit der Einschränkung verhindern, dass das Instrument zur Steuerersparnis missbraucht wird. Es gehe nicht nur um Einzelfälle, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann im Nationalrat. Dieser lehnte die Änderung dennoch ab.
Auch die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) will, dass das vereinfachte Verfahren Kleinstbetrieben und Vereinen weiterhin offensteht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Ausschliessen will sie dieses aber für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie für im eigenen Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder. Für diese Regelung sprach sich die WAK mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen aus.
In einem anderen Punkt ist die Ständeratskommission dem Bundesrat gefolgt. Anders als der Nationalrat will sie, dass die Kontrollorgane die zuständigen Stellen auch bei mutmasslichen Verstössen gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge informieren können.
Ebenfalls dem Bundesrat folgen will die Mehrheit der WAK bezüglich der Sanktionen bei einer Verletzung der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten. Eine Minderheit will dem Nationalrat folgen und den Artikel streichen.
In der Gesamtabstimmung hiess die WAK die Vorlage mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Die Gesetzesänderungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit kommen in der Frühjahrssession in den Ständerat.