(sda) Gesundheitspolitiker streiten darüber, wie die Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung verbessert werden könnte. Der Ständerat hat Vorschläge des Bundesrates abgelehnt. Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) hat nun ein neues Modell ausarbeiten lassen.

Dazu hat sie erste Entscheide gefällt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Bevor sie die Beratung fortsetzt, will die SGK die Kantone und Versicherer anhören. Eine zentrale Frage werde sein, wer die Kosten von jährlich rund 20 Millionen Franken finanziere, hält sie fest.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Versicherten die Massnahmen zahlen - über einen Beitrag von maximal 0,07 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie. Das wären derzeit höchstens 3.50 Franken im Jahr. Er sei aber auch für Alternativvorschläge offen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Ständerat.

Ärzte in die Pflicht nehmen

Bereits beschlossen hat die Kommission, dass ein Grundsatz, der im stationären Bereich gilt, auch für den ambulanten Bereich gelten soll: Die Tarife und Preise sollen sich an der Entschädigung für jene Leistungserbringer orientieren, welche die Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen.

Im stationären Bereich habe dieser Grundsatz dazu geführt, dass standardmässig Qualitätsdaten erhoben und verglichen würden, argumentiert die Kommission.

Weiter beantragt sie, dass die Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet werden, nationale Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen. Diese sollen vom Bund geprüft werden und für alle Leistungserbringer verbindlich sein. Hält sich ein Leistungserbringer nicht an die Regeln, soll seine Leistung nicht von der Krankenversicherung vergütet werden.

Qualitätsprogramme ausbauen

Der Bundesrat schlägt vor, die nationalen Qualitätsprogramme auszubauen. Spitäler und Ärzte sollen dabei unterstützt werden, ihre Behandlungsprozesse zu verbessern, damit Fehler vermieden werden können.

Als Beispiel dient etwa ein Pilotprogramm in der Chirurgie: Mittels Checklisten soll verhindert werden, dass Patienten am falschen Körperteil operiert oder mit Kompressen im Bauch zugenäht werden. Im Ständerat fand die Mehrheit, die Vorlage sei unnötig, der Bund habe bereits genügend Instrumente zur Qualitätssicherung.