Dieser schlägt vor, dass über 55-Jährige nur noch in Fällen offensichtlichen Missbrauchs ihre Stellensuche nachweisen müssen. Ab einem bestimmten Alter seien die Chancen, eine Stelle zu finden, sehr gering, argumentiert Schwaab.
Die Erwerbslosen wüssten das und würden die einschneidenden Folgen für ihr Leben, ihr Selbstwertgefühl und ihre berufliche Vorsorge kennen. Darum sei klar, dass fast alle Betroffenen alles unternähmen, was man vernünftigerweise von ihnen erwarten dürfe, um eine neue Stelle zu finden.
Wenn man von diesen Personen also verlange, dass sie ständig ihre Stellensuche belegten, komme das eher einer administrativen Schikane gleich. Die Betroffenen erlebten die Pflicht oft als Demütigung.
Der Bundesrat verweist in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf Studien. Diese zeigten, dass sich die Aktivierungs- und Kontrollinstrumente der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren positiv auf den Bewerbungserfolg auswirken.
Weiter schreibt der Bundesrat, ältere Arbeitnehmende seien in der Schweiz im internationalen Vergleich gut in den Arbeitsmarkt integriert. Würden sie arbeitslos, bräuchten sie allerdings in der Regel länger, um wieder eine Stelle zu finden. Daher sei für sie in ein spezielles Entschädigungssystem vorgesehen. Im Durchschnitt könnten sie länger von Taggeldleistungen profitieren.