(sda) Was geschieht, wenn das Parlament das Bundesbudget ablehnt, ist nicht geregelt. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) will das ändern. Sie hat eine parlamentarische Initiative dazu beschlossen.

In der vergangenen Wintersession schien ein budgetloser Zustand zu drohen: Der Nationalrat lehnte den Voranschlag 2017 nach zweitägiger Debatte ab. Am Ende stimmte er dann doch noch zu.

Die Spk will nun das Verfahren regeln für solche Fälle. Die meisten Kantone hätten entsprechende Regelungen für ihr Budget, schreibt sie in einer Mitteilung vom Mittwoch. Das Bundesrecht kenne dagegen keine Regel, wie zu verfahren sei, wenn per 1. Januar kein Budget vorliege.

Fragwürdiges "Durchwursteln"

Das könne beträchtliche Rechtsunsicherheit zur Folge haben, warnt die SPK. Auch hätte der Bundesrat zu viel Einfluss im Budgetprozess. Das Parlament müsste nämlich unter hohem Zeitdruck ein Notbudget beraten.

Laut der SPK gab es seit 1872 bereits sieben Mal einen budgetlosen Zustand. Man habe sich jeweils mit ad-hoc-Beschlüssen "durchgewurstelt", schreibt die Kommission. Eine solch grundsätzliche Frage sollte jedoch klar geregelt werden.

Verschiedene Varianten

Auch die Finanzkommission des Ständerates hatte sich mit der Frage befasst. Sie kam aber zum Schluss, eine Regelung sei nicht nötig. Die parlamentarische Initiative geht nun an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates. Ist diese einverstanden, kann die Ständeratskommission eine Regelung ausarbeiten.

Sie sieht zwei mögliche Varianten. Gemäss der ersten würde die Regel einzig festlegen, wer in welchem Verfahren über die Überbrückung des budgetlosen Zustands beschliesst. Gemäss der zweiten würde die Regel festlegen, nach welcher Methode ein provisorisches Budget entstehen soll.