Die zusätzlichen Stellen sollen es dem Gericht erlauben, die hängigen Asylrekurse abzubauen. Heute ist der Bestand der Richter auf 65 Vollzeitstellen beschränkt.
Ziel der Aufstockung ist es, die gut 5000 hängigen Fälle auf höchstens 1300 abzubauen. Gemäss Kommissionssprecherin Anne Seydoux (CVP/JU) ist das die Voraussetzung dafür, dass die neuen Fristen zur Behandlung der Asylverfahren ab Januar 2019 eingehalten werden können.
"Die Bevölkerung hat die berechtigte Erwartung, dass die Beschleunigung der Verfahren inklusive der Fristen funktioniert", sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Thomas Minder (parteilos/SH) kritisierte, dass die jüngste Asylgesetzrevision die Zahl der Beschwerdeverfahren in die Höhe schnellen lasse. Es sei absehbar, dass die Aufstockung nach Ablauf von zwei Jahren verlängert werde. Sein Antrag auf Nichteintreten scheiterte aber mit 38 zu 6 Stimmen.
Noch 2013 hatten die Räte einen Antrag des Bundesrates für eine Aufstockung um drei Stellen abgelehnt. Die Mehrheit befand, neue Geschäftslasten sollten zuerst intern aufgefangen werden. Die nötigen Reorganisationen seien inzwischen gemacht worden, sagte Seydoux. Die Verordnung geht nun an den Nationalrat.