(sda) Nach Ansicht des Ständerats braucht es keine neuen Regeln, damit Dschihadisten mit doppelter Staatsbürgerschaft das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden kann. Er hat am Montag eine Motion aus dem Nationalrat mit 30 zu 12 Stimmen abgelehnt.

Diese stammt von Marco Romano (CVP/TI). Er verlangt, dass Doppelbürgern, die nachweislich freiwillig für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche Gruppierung gekämpft haben, der rote Pass entzogen wird.

Dem Ständerat genügen die Bestimmungen des neuen Bürgerrechtsgesetzes. Bei Terrorismus, gewalttätigem Extremismus oder organisierter Kriminalität kann der Pass entzogen werden. Damit sei die Forderung bereits erfüllt, sagte Kommissionssprecher Andrea Caroni (FDP/AR). Zudem erfasse die Motion auch alle Doppelbürger, die in ihrem anderen Heimatstaat Dienst leisteten. Das sei heute legal, sagte Caroni.

Thomas Minder (parteilos/SH) hingegen erwähnte einen Dschihad-Reisenden, der sich mit einem abgetrennten Kopf auf Facebook präsentierte. Als Schweizer Bürger könnten solche Leute nicht ausgeliefert werden, sagte er. Mit der Ablehnung durch den Ständerat ist die Motion vom Tisch.