Mit dem Beitritt zur sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates will der Bundesrat dazu beitragen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden.
Die Schweiz verfügt aus Sicht der Landesregierung bereits über die notwendigen Gesetzesgrundlagen. Die Umsetzung der Präventions- und der Schutzbestimmungen für Opfer fällt zu einem grossen Teil in die Kompetenz der Kantone. Diese verfügen laut dem Bundesrat aber in der Regel ebenfalls über die erforderlichen Instrumente.
Ein Zeichen setzen
Der Bundesrat könne mit dem Beitritt zur Konvention international "ein Zeichen setzen", sagte Ständerat Claude Janiak (SP/BL) am Montag im Namen der Kommissionsmehrheit. Die Konvention biete zudem eine Grundlage, um den Bund beim Schutz von betroffenen Personen besser in die Pflicht zu nehmen.
Ähnlich argumentierte Daniel Jositsch (SP/ZH): "Wir haben in der Schweiz auch ein Problem mit Gewalt an Frauen", stellte er fest. Das Problem liege nicht in der Gesetzgebung, sondern in der Praxis. Und da sei es sinnvoll, ein Zeichen zu setzen. Das könne das Parlament tun, indem es einem Beitritt zur Konvention zustimme.
Es gehe darum, mit gutem Beispiel voranzugehen, sagte auch Beat Vonlanthen (CVP/FR). Die Ziele der Konvention stünden im Einklang mit den Grundwerten der Schweiz.
Liliane Maury Pasquier (SP/GE) hob hervor, dass es sich bei der Konvention um das erste europaweite, verbindliche Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt handle. Und sie erinnerte daran, dass die Schweiz wesentlich zur Erarbeitung der Konvention beigetragen habe.
Überflüssiges Vertragswerk
Eine Kommissionsminderheit stellte sich auf den Standpunkt, die Konvention sei überflüssig. "Auch wir sind gegen Gewalt an Frauen", sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Und Gewalt müsse bestraft werden. "Aber dafür brauchen wir diese Konvention nicht."
Die Minderheit war dagegen, dass die Schweiz ihr Strafrecht mit ihren Nachbarstaaten oder weiter weg gelegenen Staaten wie Russland harmonisiert. Die Konvention bringe zudem einen weitläufigen Überwachungsmechanismus mit sich, warnte Hefti. Das sei abzulehnen. "Wir wollen möglichst viel Handlungsfreiheit."
Langfristig denken
Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass es für die Ratifizierung der Konvention in der Schweiz keine neuen Gesetze und keine Gesetzesrevision brauche, da die Schweiz die Vorgaben bereits erfülle. Ein Beitritt sei dennoch äusserst sinnvoll.
Die Konvention unterstütze positive Entwicklungen in anderen Ländern, von denen längerfristig auch die Schweiz profitieren könne, sagte sie unter Verweis auf die Migration. "Wenn in einem Land elementare Menschenrechte verletzt werden, sind das Fluchtgründe."
Deshalb habe die Schweiz ein grosses Interesse, sich solidarisch zu zeigen und bei solchen Verträgen dabei zu sein. Eine Teilnahme könne zudem ihre Position in anderen Dossiers stärken.
Die kleine Kammer stimmte am Schluss mit 32 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür, den Bundesbeschluss zur Genehmigung der Konvention anzunehmen.
Jede Form von Gewalt
Die Konvention verfolgt das Ziel, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Sie will zudem einen Beitrag gegen die Diskriminierung von Frauen leisten und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern.
Die Vertragsstaaten müssen psychische, physische und sexuelle Gewalt für strafbar erklären. Das gilt auch für Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung. Gewisse Straftaten müssen auch dann verfolgt werden, wenn sie im Ausland begangen worden sind und dort nicht strafbar sind.
Zudem werden die Vertragsstaaten verpflichtet, präventive Massnahmen wie Sensibilisierungsprogramme vorzusehen. Opfer müssen sie schützen und unterstützen, indem sie genügend Schutzunterkünfte und eine nationale Telefonberatung bereitstellen.
Nun muss noch der Nationalrat über einen Beitritt befinden.