Mit der Änderung des Asylgesetzes vom 25. September 2015 seien effizientere Verfahren versprochen worden, argumentiert Pfister in seiner Motion. So sollen die meisten Asylverfahren in Bundeszentren abgeschlossen werden, wo neu alle relevanten Akteure für die Verfahren unter einem Dach sind, unter anderem auch der unentgeltliche Rechtsschutz.
Damit die Effizienz sichergestellt werden könne und die Verfahrensdauer nicht wieder ansteige, müssten deshalb das Asylverfahren und speziell die Abläufe in den definitiven Bundeszentren regelmässig evaluiert werden, verlangt Pfister. So können Massnahmen ergriffen werden, sollten die Fristen wieder länger werden.
Der Bundesrat hatte dem Parlament empfohlen, die Motion anzunehmen. Unter der Federführung des Staatssekretariats für Migration (SEM) sei bereits ein Monitoring-Bericht für das Erhebungsjahr 2016 aufgegleist worden, teilte er im Oktober 2016 mit. Anschliessend sollen Monitoring-Berichte im Jahresrhythmus erstellt werden.
Bundesasylzentren "auf Kurs"
Auf die Frage eines Ratsmitglieds, wie die Standortsuche für die geplanten Bundesasylzentren verlaufe, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag, die Arbeiten seien "auf Kurs".
Das Sem habe in den letzten zwei bis drei Jahren insgesamt 150 Standorte evaluiert. Dies sei ein riesiger Aufwand gewesen, sagte Sommaruga. Inzwischen seien die meisten Standorte gefunden worden. Einzig in den Asylregionen Zentralschweiz/Tessin und Romandie fehlten noch zwei Standorte. Sie sei jedoch zuversichtlich, dass auch dort eine Lösung gefunden werden könne.
Das Ziel sei, die Standorte für Bundesasylzentren im Einvernehmen mit den Kantonen und den Gemeinden zu finden. Solche Prozesse brauchten in einem föderalistischen System manchmal "einfach etwas Zeit."