(sda) Der Ständerat beharrt bei der Revision des Handelsregisterrechts darauf, dass Einzelunternehmer weiterhin ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken ins Register eingetragen werden sollen. Der Nationalrat hatte sich für eine Erhöhung auf 500'000 Franken ausgesprochen.

Ständerat und Bundesrat wollen die Umsatzgrenze von 100'000 Franken beibehalten. Mit einem höheren Schwellenwert würden Gläubigerschutz und Transparenz verringert, warnte am Montag Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Einig sind sich National- und Ständerat darin, dass sich Angehörige der freien Berufe sowie Landwirte nicht ins Register eintragen müssen, sofern sie kein kaufmännisches Gewerbe betreiben.

Den Antrag einer Minderheit der ständerätlichen Rechtskommission, die Anforderungen für die Aufnahme eines Unternehmens ins Handelsregister zu erweitern, lehnte der Ständerat am Montag ab.

Mehr Rechtssicherheit

Im Handelsregister können sich Geschäftspartner oder Gläubiger über die rechtlichen Verhältnisse in einem Unternehmen informieren. Dieses erleichtert damit den Geschäftsverkehr und stärkt die Rechtssicherheit.

Mit der Revision wird das Register modernisiert. Insbesondere sollen eingetragene Personen künftig eindeutig identifizierbar sein. Dazu soll die AHV-Versichertennummer verwendet werden. Der Modernisierung haben beide Kammern bereits grundsätzlich zugestimmt.

Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat.