(sda) Der Ständerat will den Bundesrat nicht beauftragen, die steuerliche Ungleichbehandlung von Unterhaltsbeiträgen für minderjährige und volljährige Kinder zu beseitigen. Er hat am Dienstag eine Motion von Didier Berberat (SP/NE) mit 27 zu 15 Stimmen abgelehnt.

Unterhaltsbeiträge für ein minderjähriges Kind können heute von den Steuern abgezogen werden - im Gegensatz zu Unterhaltsbeiträgen für ein volljähriges Kind.

Das führe oft zu Problemen, insbesondere bei jenem Elternteil, das für ein Kind in Ausbildung über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus Unterhaltszahlungen leisten müsse, sagte Berberat. Die Steuerlast könne erheblich steigen. Das geltende Recht benachteilige zudem die gemeinsam besteuerten Eheleute im Vergleich zu geschiedenen oder getrennten Eltern.

Finanzminister Ueli Maurer räumte ein, dass es zu Ungerechtigkeiten komme. Kein System könne aber allen möglichen Situationen gerecht werden, gab er zu bedenken. Grundsätzlich habe sich das geltende System bewährt. Der Bundesrat möchte daher nicht das Gesetz ändern, sondern Lösungen für Härtefälle finden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung prüfe, wie Einzelfällen besser Rechnung getragen werden könne.