(sda) Die wichtigsten Entscheide des Nationalrats zur Reform der Altersvorsorge:

Über folgende Punkte sind sich die Räte nicht einig:

- Der Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Renten und höhere Ehepaarrenten scheiterten im Nationalrat mit 103 zu 92 Stimmen. Die grosse Kammer will die Rentenausfälle, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstehen, innerhalb der zweiten Säule ausgleichen.

- Dazu wird der Koordinationsabzug abgeschafft. Das heisst, dass auf dem ganzen Lohn Pensionskassenbeiträge erhoben werden. Der Ständerat will den Koordinationsabzug leicht verändert beibehalten.

- Der Nationalrat hat tiefere Altersgutschriftensätze beschlossen: Zwischen 25 und 34 Jahren 5 Prozentpunkte, zwischen 35 und 44 Jahren 8 Prozentpunkte und ab 45 Jahren 13,5 Prozentpunkte.

- Die Einbussen von Versicherten, die bei Inkrafttreten der Reform 45 Jahre oder älter sind, werden aus dem Sicherheitsfonds ausgeglichen. Der Ständerat will diese Altersgrenze bei 50 Jahren festlegen.

- Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen sollen ohne Einbussen frühzeitig in Rente gehen können.

- Der Nationalrat will die Mehrwertsteuer für die AHV nur um 0,6 Prozent erhöhen. Der Ständerat hat sich für 1 Prozent ausgesprochen.

- Der Nationalrat hat auch an der Stabilisierungsregel festgehalten: Sinkt der AHV-Fonds unter eine Jahresausgabe, müssen auf politischer Ebene Lösungen gesucht werden. Sinkt der Fonds unter 80 Prozent, erhöht sich das Rentenalter automatisch auf maximal 67 Jahre. Die Mehrwertsteuer steigt um 0,4 Prozent.

- Anspruch auf eine Witwenrente haben nach dem Willen des Nationalrats nur noch Witwen mit unterstützungsbedürftigen Kindern. Auch der Anspruch von Geschiedenen soll eingeschränkt werden. Der Ständerat will die Witwenrenten nicht antasten.

- Die Witwenrente soll von 80 auf 60 Prozent einer Altersrente gekürzt, die Waisenrente hingegen von 40 auf 50 Prozent erhöht werden.

- Der Nationalrat will die Kinderrenten für Eltern im AHV-Alter streichen. Eine Ausnahme gilt für IV-Rentner.

- Für Pflegekinder werden keine AHV-Waisenrenten und keine IV-Kinderrenten ins Ausland bezahlt.

Über folgende Punkte haben sich die Räte geeinigt:

- Als einziges Entgegenkommen hat der Nationalrat beschlossen, den Bundesbeitrag an die AHV bei 19,55 Prozent zu belassen. Zunächst hatte er sich für 20 Prozent ausgesprochen.

- Das Frauenrentenalter wird von 64 auf 65 Jahre erhöht. Darauf haben sich die Räte schon früher geeinigt.

- Die AHV kann zwischen 62 zu 70 Jahren bezogen werden. Der gleiche Rahmen gilt in der zweiten Säule. Weil der Alterstrücktritt flexibel ist, gilt 65 nicht mehr als Renten-, sondern als Referenzalter.

- Der gesamte Ertrag des Demografieprozents soll künftig der AHV zukommen. Deren Einnahmen steigen dadurch um gut 600 Millionen Franken.

- Die AHV-Beitragssätze von Selbständigerwerbenden bleiben unverändert.

- Die Mindestquote der Erträge, die Versicherten zukommen muss, bleibt bei 90 Prozent.