(sda) Die Kosten für Stichprobenkontrollen am Zoll sollen künftig nicht mehr die Betroffenen tragen, sondern alle Kunden. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt.

Öffnet die Post im Auftrag des Zolls ein zufällig ausgewähltes Paket aus dem Ausland, muss heute der betroffene Kunde dafür bezahlen. Die Post stellt dem Kontrollierten eine Gebühr von 13 Franken in Rechnung. Nach geltendem Gesetz darf die Post die Kosten nicht dem Zoll verrechnen.

Ständerat Erich Ettlin (CVP/OW) wollte mit seiner vom Ständerat unterstützten Motion das Zollgesetz so ändern, dass der Bund die Kosten tragen muss. Der Nationalrat hingegen wollte, dass die Kosten für die Beschau von Waren nicht der Bund tragen soll, sondern sie sollten in die allgemeinen Transport- und Verzollungskosten eingerechnet und damit letztlich auf alle Kunden überwälzt werden.

Damit erklärte sich nun auch der Ständerat einverstanden und überwies die Motion. Finanzminister Ueli Maurer hatte schon im Nationalrat sein Einverständnis mit der Anpassung signalisiert.

Die Änderung des Motionstextes würde zu einem Aufschlag von 45 Rappen pro Paket führen, sagte er damals. Das sei aus Sicht des Bundesrates vertretbar. Nun müssten sich noch Post und Preisüberwacher über den Aufschlag auf das Paketporto einigen. In der ursprünglichen Form hatte der Bundesrat die Motion abgelehnt.