Grundsätzlich soll der Wohnsitzkanton die ungedeckten Kosten künftig auch dann übernehmen müssen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt. Damit sind beide Räte einverstanden.
Der Nationalrat möchte jedoch präzisieren, dass der Wohnsitzkanton die Restkosten nach den Regeln des Standortkantons des Pflegeheims übernehmen muss. Das soll vermeiden, dass ungedeckte Kosten verbleiben, die den Patientinnen und Patienten aufgebürdet werden.
Kantone wehren sich
Im Ständerat stiess diese Lösung auf Widerstand. Aus Sicht der Versicherten habe sie zwar grosse Vorteile, sagte Pascale Bruderer (SP/AG) im Namen der Gesundheitskommission. Aus Sicht der Kantone sei sie aber mit grossen Nachteilen verbunden.
In gewissen Situationen würden einem Kanton nämlich Finanzierungsverpflichtungen aufgrund von Entscheiden in einem anderen Kanton aufgebürdet, sagte Bruderer. Das widerspreche den Prinzipien des Föderalismus und werde von den Kantonen nicht unterstützt.
Neue Probleme statt Klärung
Die Gesundheitskommission des Ständerates schlug daher eine andere Regelung vor: Ein Kanton soll die Restfinanzierung bei einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt nur dann nach den Regeln des Standortkantons übernehmen müssen, wenn er dem oder der Betroffenen keinen Pflegeheimplatz zur Verfügung stellen kann.
SVP-Ständerat und Co-Heimleiter Werner Hösli (GL) plädierte dafür, auf eine solche Ergänzung zu verzichten. Diese würde nicht Rechtssicherheit schaffen, sondern viele Fragen aufwerfen - zum Beispiel die Frage, ob der Wunsch nach einem Einzelzimmer berücksichtigt werden müsse. Jeder Fall liege etwas anders.
Nicht im Sinne der Betroffenen
Auch die Nationalratsversion taugt aus Höslis Sicht nicht. Sie wäre zwar gut für Heime und für Angehörige, nicht aber für jene, welche die Kosten finanzieren müssten, stellte er fest. Bei den Pflegerestkosten gebe es nämlich grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Hösli gab weiter zu bedenken, dass der Wechsel in ein ausserkantonales Heim oft nicht im Sinne der Betroffenen sei. Die meisten würden damit völlig aus ihrem sozialem Umfeld herausgerissen.
Der Ständerat folgte am Mittwoch aber mit 35 zu 10 Stimmen dem Vorschlag seiner Kommission und lehnte den Antrag von Hösli ab. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen Ständerätin Christine Egerszegi (FDP/AG) zurück.