Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zurück. Die Räte wollen damit eine Gesetzeslücke schliessen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahr 2014, dass für eine Überwälzung der Aufsichtsabgaben auf die Pensionskassen die Rechtsgrundlage fehle.
Jetzt existiert diese. Die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden überwälzen künftig jene Abgabe, die sie der Oberaufsichtskommission des Bundes schulden, auf die Pensionskassen.
Die jährliche Aufsichtsabgabe bemisst sich nach der Zahl der beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen und der Anzahl der Versicherten sowie der Anzahl der ausbezahlten Renten.