Behinderte: Wer ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegt, soll mehr Geld erhalten. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen. Damit ist diese bereit für die Schlussabstimmungen. Angestossen hatte die Gesetzesänderung der ehemalige Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder mit einer parlamentarischen Initiative. Heute erhalten betroffene Familien monatlich einen Intensivpflegezuschlag zwischen 470 und 1410 Franken. Dieser wird nun erhöht. Je nach Pflegebedarf erhalten die Familien künftig zwischen 940 und 2350 Franken. Zudem wird der Zuschlag nicht mehr von der Assistenzentschädigung abgezogen. Bei der IV führt das zu jährlichen Mehrkosten von insgesamt rund 26,5 Millionen Franken.
Pflege: National- und Ständerat wollen regeln, welcher Kanton bei ausserkantonalen Aufenthalten in Pflegeheimen für die Restfinanzierung zuständig ist. In den Details sind sie sich aber noch nicht einig. Grundsätzlich soll der Wohnsitzkanton die ungedeckten Kosten auch dann übernehmen müssen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt. Der Nationalrat möchte jedoch präzisieren, dass der Wohnsitzkanton die Restkosten nach den Regeln des Standortkantons des Pflegeheims übernehmen muss. Der Ständerat hat sich für eine andere Lösung entschieden: Ein Kanton soll die Restfinanzierung nur dann nach den Regeln des Standortkantons übernehmen müssen, wenn er dem oder der Betroffenen keinen Pflegeheimplatz zur Verfügung stellen kann.
Strahlung: Der Ständerat besteht darauf, dass der Bundesrat künftig gesundheitsgefährdende Laser-Anwendungen wie etwa das Entfernen von Leberflecken verbieten darf. Der Nationalrat hatte sich gegen ein solches Verbot ausgesprochen. Damit bleibt beim neuen Gesetz zum Schutz vor der sogenannten nichtionisierenden Strahlung eine letzte Differenz bestehen. Beide Räte haben das neue Gesetz bereits im Grundsatz gutgeheissen. Sie sprachen sich dafür aus, dass der Besitz von starken Laserpointern in der Schweiz verboten und dass der Einsatz von Solarien und gewissen Kosmetikgeräten besser geregelt werden soll.
Pensionskassen: Künftig müssen die Pensionskassen für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen. Der Ständerat hat oppositionslos eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen. Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zurück. Die Räte wollen damit eine Gesetzeslücke schliessen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahr 2014, dass für eine Überwälzung der Aufsichtsabgaben auf die Pensionskassen die Rechtsgrundlage fehle.
Am Donnerstag keine Sitzung. Traktanden des Ständerates für Montag, 6. März, 15.15 bis 20 Uhr:
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Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (15.088) |
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Protokoll zu internationalem Abkommen gegen Zwangsarbeit (16.058) |
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Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2016 (17.008) |
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Motionen zu Beiträgen für überbetriebliche Kurse, zu Kurzarbeit,
Staatsbeteiligungen und KMU in Wettbewerbsverfahren
(14.3558, 16.3457, 16.3993 und 16.4094) |
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Motion für Verbot von Knebelverträgen der
Online-Buchungsplattformen für die Hotellerie (16.3902) |
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Standesinitiative SH: Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz
(16.301) |