Das Protokoll zum Abkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat zum Ziel, moderne Formen der Zwangsarbeit wie den Menschenhandel effizienter zu bekämpfen.
Es handle sich um eine der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Weltweit sei Zwangsarbeit für 21 Millionen Menschen Realität.
Gesetzesanpassungen sind in der Schweiz nicht nötig. Das Protokoll ist zudem nicht direkt anwendbar, Privatpersonen können also auf Basis dessen Basis keine Rechte einklagen.
Aktionsplan in der Schweiz
Das Protokoll fordert Regierungen dazu auf, präventive Massnahmen gegen Zwangsarbeit zu treffen, Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu Rechtshilfe und Wiedergutmachung zu gewähren. Die Schweiz hat dazu einen Aktionsplan entwickelt, der bisherige Massnahmen des Bundes zusammenfasst.
Zum Menschenhandel hatten Bund, Kantone und Nichtregierungsorganisationen bereits im Herbst 2012 einen Aktionsplan verabschiedet. Dieser sieht 23 Massnahmen vor, von Prävention über Strafverfolgung bis Opferschutz.
"Zwangsarbeit" weit gefasst
Der Ständerat genehmigte die Ratifizierung mit 33 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Im Nationalrat hatte sich die SVP dagegen ausgesprochen. Die Auswirkungen seien nicht abzusehen, kritisierte sie. Der Begriff der Zwangsarbeit sei bereits im Grundabkommen weit gefasst und könnte künftig noch weiter gefasst werden.
Auch FDP-Vertreter warfen die Frage auf, ob es eine versteckte Agenda gebe mit Blick auf Militärdienst, Zivilschutz, Feuerwehr oder die Beschäftigung von Asylsuchenden. Die Kommissionssprecherin versicherte, die Befürchtungen seien nichtig. Die Kommission habe das gründlich analysiert. Militärdienst oder Zivilschutz gälten nicht als Zwangsarbeit. Schneider-Ammann pflichtete dem bei.