Dank diesem sollen Wirtschaftspartner die Ausgleichsstelle eindeutig identifizieren können, was heute nicht immer möglich ist. Das soll Anlagen erleichtern. Die aktuelle Struktur mache Anlagen manchmal kompliziert, vor allem auf den internationalen Finanzmärkten, sagte Bundesrat Alain Berset. "Die Vorlage ist nötig."
Ein beträchtlicher Teil Rates sah das anders. Die SVP wollte aus grundsätzlichen Gründen kein neues Gesetz. Regulierungswildwuchs und Kompetenzverlagerungen hin zur Verwaltung müssten bekämpft werden, sagte ihr Sprecher Thomas de Courten (BL). Nach Ansicht der SVP liessen sich allfällige Probleme auch auf Basis des geltenden Gesetzes lösen.
Unterstützung erhielt die Fraktion von der Mehrheit der FDP. Ein neues Gesetz brauche es nur dann, wenn es zwingend nötig sei, sagte Bruno Pezzatti (ZG). "Das ist hier nicht der Fall." Zudem enthalte die Vorlage unnötige Detailbestimmungen, die in eine Verordnung gehörten oder sogar in ein Reglement. Mit 99 zu 83 Stimmen trat der Rat dennoch auf die Vorlage ein.
Private Revisionsstelle
Wie im Nationalrat gab auch im Ständerat die Frage der Revisionsstelle zu reden. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Aufgabe der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu übertragen. Die Räte wollen jedoch eine unabhängige Revisionsstelle für compenswiss. Nach dem Willen des Ständerats soll diese vom Verwaltungsrat gewählt werden.
Der Nationalrat setzte den Bundesrat als Wahlgremium ein. Eine Minderheit hatte sich für die EFK als Revisionsstelle stark gemacht. Alle Revisionsstellen mit dem nötigen fachlichen Know-how seien schon bei den Fonds engagiert, sagte Barbara Gysi (SP/SG). Wenn die Finanzkontrolle ausgeschlossen werde, beschneide das Parlament seine eigene Oberaufsicht, warnte ihre Tessiner Fraktionskollegin Marina Carobbio. Ein Teil der SVP war der gleichen Meinung: Überall sonst attestiere man der EFK auch die nötige Unabhängigkeit, sagte de Courten.
Keine Einschränkung im Ausland
Compenswiss muss sicherstellen, das jederzeit genügend flüssige Mittel vorhanden sind, damit die Institutionen ihre gesetzlichen Leistungen erfüllen können. Die Gelder muss compenswiss so anlegen, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und marktkonformem Ertrag das bestmögliche ist.
Weitere Vorgaben hat der Nationalrat abgelehnt. Die SVP wollte durchsetzen, dass höchstens 30 Prozent der Anlagen in Fremdwährungen getätigt werden dürfen. Es gehe um "Schweizer Volksvermögen", das auch in der Schweiz investiert werden müsse, sagte de Courten. Anlagemöglichkeiten gebe es genügend.
Die Svp scheiterte auch mit dem Antrag, den Verwaltungsrat statt mit elf mit neun Mitgliedern zu besetzen. Diese sollten zudem hohe fachliche Kompetenz vorweisen müssen. De Courten äusserte den Verdacht, dass es eher darum gehe, gewisse Pfründe zu pflegen. Erfolgt hatte die SVP hingegen mit der Forderung, dass der Verwaltungsrat das Organisationsreglement ohne Genehmigung des EDI erlassen kann.
IV-Unterstützung läuft aus
Das neue Gesetz regelt auch die Rückzahlung der Schulden des IV-Ausgleichsfonds bei der AHV ab 2018. Die Zusatzfinanzierung der IV und die Massnahmen zum Abbau derer Schulden laufen Ende 2017 aus.
Die Linke beantragte, dass der Bund bis zur definitiven Entschuldung der IV für den jährlichen Zinsaufwand aufkommen soll. Die IV trage schon die Last der Schuldentilgung, sagte Bea Heim (SP/SO). Es sei nicht gerecht, den Versicherten nun auch noch die Schuldzinsen aufzubürden.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 121 zu 68 Stimmen an. Diese geht nun zurück an den Ständerat.