(sda) Der Ständerat will den Bürokratieaufwand bei Kurzarbeit verringern. Wer von Kurzarbeit betroffen ist, soll sich nicht mehr um eine Zwischenbeschäftigung bemühen müssen. Zudem soll die Abwicklung der Kurzarbeit elektronisch erfolgen.

Der Ständerat hat am Montag eine Motion von Beat Vonlanthen (CVP/FR) angenommen, mit 33 zu 3 Stimmen. Der Motionär argumentierte, die heutige Regelung verursache zu viel Aufwand. Wegen der komplexen Abrechnungen verzichteten heute KMU oft darauf, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Kurzarbeitsentschädigungen zu beantragen.

Zudem widerspreche die Pflicht für die betroffenen Arbeitnehmenden, sich um eine Zwischenbeschäftigung zu bemühen, dem Ziel der Kurzarbeit. Für die Unternehmen sei es wichtig, je nach Entwicklung des Bestellungseingangs sofort auf die Angestellten zählen zu können.

Nach dem Willen Vonlanthens sollen Arbeitnehmende weiterhin die Möglichkeit haben, einer Zwischenbeschäftigung nachzugehen, wenn diese mit ihren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen vereinbar ist. Die Arbeitsämter sollen aber solche Zwischenbeschäftigungen weder zuweisen noch kontrollieren.

Über den Vorstoss entscheidet nun der Nationalrat. Der Bundesrat stellte sich dagegen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) habe die Vollzugsstellen bereits aufgefordert, auf Kontrollen von Arbeitsbemühungen zu verzichten, stellte er fest. Eine Gesetzesänderung dränge sich damit nicht auf.

Den zweiten Punkt der Motion - die Erleichterungen durch eine elektronische Abwicklung - lehnte der Bundesrat ebenfalls ab. Er verwies auf die E-Government-Strategie. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann forderte den Rat aber vergeblich dazu auf, auf die Motion und die damit verbundene "bürokratische Übung" zu verzichten.