(sda) Der Nationalrat will das Asylrecht nicht schon wieder revidieren. Nach der jüngsten Reform des Asylrechts sieht die Mehrheit keinen Handlungsbedarf. Sie lehnte eine parlamentarische Initiative der SVP mit 121 zu 62 Stimmen ab.

Diese hatte gefordert, dass Personen, die über einen sicheren Staat eingereist sind, vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Es frage sich, ob jemand, der in Chiasso ein Asylgesuch stelle, als Flüchtling bezeichnet werden könne, sagte Barbara Steinemann (SVP/ZH). Wer zuerst zehn sichere Drittstaaten durchquere, sei eher ein "Asylabenteurer" als jemand, der vor Krieg und Elend fliehe.

Gegen Asylentscheide sollte gemäss der Initiative zudem nur noch vor einer Verwaltungsbehörde und nicht mehr vor einem Gericht Beschwerde geführt werden können. Unterstützungsleistungen sollten in der Regel als Sachleistung erbracht werden. Die humanitäre Tradition der Schweiz werde massiv an Rückhalt verlieren, wenn weiterhin die illegale Migration aus wirtschaftlichen Gründen geduldet werde, sagte Steinemann.

Aufgrund der kürzlichen Reform des Asylrechts sei kein Änderungsbedarf gegeben, sagte Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG). Auch sei es unerheblich, wie jemand an die Schweizer Grenze gelange. Das Schengen/Dublin-System funktioniere nicht einwandfrei. Daran würde die parlamentarische Initiative aber nichts ändern, sagte Jauslin.