(sda) Die eidgenössischen Räte sind sich einig, dass am Bundesstrafgericht eine neue Berufungskammer geschaffen werden soll. Noch ist die Vorlage aber nicht bereinigt.

Der Nationalrat hatte beschlossen, dass ein Einzelrichter komplexe Fälle an die dreiköpfige Strafkammer überweisen kann. Der Ständerat lehnte dies am Donnerstag ab. Er folgte damit seiner Rechtskommission (RK) und dem Bundesrat.

Die Rk war der Ansicht, dass die Bestimmung nicht nötig ist. Sie entspreche einem Anliegen, das mit der Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht - dem Kern der Vorlage - aufgenommen worden sei, sagte ihr Sprecher Claude Janiak (SP/BL). Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.

Die neue Berufungskammer soll den Rechtsschutz in Straffällen stärken. Nach geltendem Recht kann ein Urteil des Bundesstrafgerichts nur beim Bundesgericht angefochten werden. Dieses kann zwar die Anwendung der rechtlichen Grundlagen, nicht aber den Sachverhalt überprüfen.

Die von beiden Räten gutgeheissene Gesetzesänderung sieht vor, dass künftig bei allen Straffällen in der Zuständigkeit des Bundes auch der Sachverhalt von zwei unabhängigen Instanzen beurteilt werden kann. Die erste ist das Bundesstrafgericht, die zweite die neue Berufungskammer. Deren Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden, das wie heute nur die Rechtsanwendung prüft, nicht aber den Sachverhalt.