Er überwies eine Motion von Christian Levrat (SP/FR) zur Vorprüfung an die Rechtskommission. Der Motionär war damit einverstanden. Das Ziel sei eine gute Lösung, sagte er. Das Anliegen wird von Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus allen Fraktionen unterstützt, ein gleichlautender Vorstoss ist im Nationalrat hängig.
Auslöser für die Forderung war ein Bundesgerichtsentscheid vom Dezember. Das Gericht entschied, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt Facebook Schweiz nicht dazu verpflichten kann, die Personendaten eines mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook-Kontos herauszugeben. Auf diesem waren antisemitische Äusserungen gepostet worden.
Die Richter argumentierten, die Herausgabe von Daten könne nur gegen jemanden verfügt werden, der tatsächlich Inhaber oder Besitzer der Daten sei. Facebook Schweiz ist jedoch nur für Marketingfragen zuständig. Über die Daten der Schweizer User verfügt Irland. Damit müssten diese über ein Rechtshilfeverfahren angefordert werden.
Pflicht zu Zweigstelle
Levrat verlangt nun eine Gesetzesänderung. Soziale Netzwerke, die sich mit ihren Dienstleistungen an Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten richten und dabei Personendaten bearbeiten, sollen in der Schweiz über eine Vertretung verfügen müssen. Diese soll in Strafverfahren Daten liefern, ohne dass die Behörden einen anderen Staat um Rechtshilfe ersuchen müssen.
Der Bundesrat stellt sich gegen diesen Ansatz. Zwar hält er die aktuelle Situation ebenfalls für unbefriedigend. Unternehmen könnten aber kaum dazu verpflichtet werden, eine Vertretung in der Schweiz zu etablieren, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss.
Zudem könnte die Schweizer Vertretung Daten im Ausland speichern, so dass die Herausgabe trotzdem mittels Rechtshilfe eingefordert werden müsste. Lösungen seien in erster Linie im Rahmen internationaler Kooperationen zu suchen. Entsprechende Bestrebungen seien im Gange, das Cybercrime-Komitee des Europarates arbeite an Vorschlägen.