(sda) Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vorzulegen, der eine Erhöhung auf 6 Prozent des Gebührenanteils für private Radio- und Fernsehveranstalter vorsieht. Die Gebühren selber sollen aber nicht erhöht werden.

Der Nationalrat sagte am Donnerstag mit 77 zu 62 Stimmen und bei 52 Enthaltungen Ja zu einer Motion, die Fabio Regazzi (CVP/TI) von Alt Nationalrat Christophe Darbellay (CVP/VS) übernommen hatte.

In Anbetracht der Bedeutung der regionalen Medien, ihres massgebenden Beitrags zu einem hochwertigen regionalen Service public und um den Leistungsauftrag gemäss ihrer Konzession zu erfüllen, brauchten regionale Radio- und Fernsehsender dringende Unterstützung, hatte Darbellay argumentiert.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, die noch vor der Volksabstimmung zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) im Frühling 2015 eingereicht worden war. Der Vorstoss sei obsolet geworden, argumentierte Doris Leuthard.

Das Volk habe sich damals für einen Anteil von 4 bis 6 Prozent ausgesprochen. Ein Jahr nach der Abstimmung sei der Anteil bereits um 5 Prozent angehoben worden. Es werde sicher bald das obere Maximum des vom Parlament bewilligten Anteils erreicht, sagte Leuthard.

Die Motion geht nun an den Ständerat.