Der Bundesrat hatte 2015 in Absprache mit der SNB beschlossen, dass sich die Schweiz gestützt auf das Gesetz über die internationale Währungshilfe mit einem Kredit von 200 Millionen US-Dollar an den Bemühungen zur Stabilisierung der Ukraine beteiligt. Der Bund garantiert der SNB die fristgerechte Rückzahlung und Verzinsung.
Bundespräsidentin Doris Leuthard hatte im Januar nach einem Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko bekannt gegeben, die SNB werde die erste Kredittranche demnächst überweisen.
Die Schweiz kann gestützt auf das Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe einzelnen Staaten und Staatengruppen Währungshilfe leisten, um damit die Stabilität der Internationalen Währungs- und Finanzbeziehungen zu erhalten und zu fördern.
Nationalrat Luzi Stamm (SVP/AG) hatte sich erkundigt, ob der Bundesrat der Ukraine finanzielle Unterstützung versprochen habe und - falls ja - auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschehen sei.