Anlass für den Vorstoss ist die Ankündigung des Bundesrat, aus der Förderung von Sportanlagen aussteigen zu wollen. Er begründete diese Absicht mit der angespannten Finanzlage des Bundes.
In den letzten zwei Jahrzehnten hatte sich der Bund mit insgesamt 164 Millionen Franken engagiert. Grundlage für die Subventionen war das Konzept zu den Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK). Damit sollte der Bau von Schneesportanlagen, ein nationales Fussballzentrum, ein nationales Eishockeyzentrum oder mehrere Schwimmzentren gefördert werden. Das Programm läuft Ende 2017 aus.
Für eine breite Öffentlichkeit
Hêche beruft sich in seinem Postulat auf das Sportförderungsgesetz aus dem Jahr 2011. Gemäss diesem verfolge die Sportförderungspolitik des Bundes das Ziel, "geeignete Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports" zu schaffen.
Angesichts der bevorstehenden internationalen Sportanlässe in der Schweiz müssten sichergestellt sein, dass die Schweiz über die notwendigen Mittel für die Durchführung dieser Anlässe verfüge, schreibt Hêche. Dazu zählt auch die Instandhaltung und Förderung von Sportanlagen.
Die mit den Beiträgen aus dem Nationalen Sportanlagekonzept (NASAK) geförderten Sportanlagen würden zudem einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, argumentiert Hêche weiter. Damit ermögliche es der Bund auch der Allgemeinheit, unter den besten Bedingungen Sport zu treiben.
Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Bedürfnisse nach Auslaufen des NASAK-Programms abzuklären und einen Bericht dazu vorzulegen.
Sportgrossanlässe will der Bundesrat übrigens weiterhin mit Bundesmitteln fördern. Dazu zählen die Olympischen Jugendspiele in Lausanne und die Eishockey-Weltmeisterschaft in Lausanne und Zürich im Jahr 2020 sowie die Winteruniversiade in der Zentralschweiz im Jahr darauf. Diese drei Anlässe will der Bundesrat mit über 25 Millionen Franken unterstützen.