(sda) Der Ständerat lehnt höhere Hürden für bedingte Entlassungen aus der Verwahrung ab. Der Nationalrat wollte solche Entlassungen künftig nur dann zulassen, wenn praktisch sicher ist, dass sich der Täter in der Freiheit bewährt.

Heute sind bedingte Entlassungen möglich, sobald zu erwarten ist, dass sich der Täter in Freiheit bewährt. Das genügt Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH) nicht.

Sie reichte eine parlamentarische Initiative ein, die den Grundsatz "Im Zweifel für die Sicherheit" einführen sollte: Wenn eine Gefahr für die Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann, sollte ein Straftäter nicht aus der Verwahrung entlassen werden dürfen.

Der Nationalrat hatte der Initiative letzten Dezember zugestimmt. Der Ständerat lehnte diese jedoch am Dienstag einstimmig ab. Die Initiative lasse sich aufgrund der Formulierung nicht umsetzen, sagte Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI). "Es gibt kein Null-Risiko". Zudem gehe es ohnehin kaum mehr bedingte Entlassungen aus der Verwahrung. Ricklis Initiative ist damit vom Tisch.