(sda) Die Sicherheit in der Luftfahrt soll verbessert werden. Der Ständerat hat am Mittwoch als Zweitrat eine Revision des Luftfahrtgesetzes gutgeheissen. Die Räte sind sich aber nicht in allen Punkten einig.

Geht es nach dem Bundesrat und dem Ständerat, soll künftig im Funkverkehr zwischen Piloten und Flugsicherung über der Schweiz ausschliesslich Englisch gesprochen werden. Heute kann der Funkverkehr in einer Landessprache oder in Englisch erfolgen.

Das dadurch mögliche Sprachengemisch berge die Gefahr von Missverständnissen, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Der Ständerat sprach sich mit 21 zu 18 Stimmen für "English only" aus. Der Nationalrat war dagegen. Die Mehrheit in der grossen Kammer befand, die Vorschrift wäre unverhältnismässig. Damit müssten selbst Piloten der Leicht- und Sportaviatik entsprechende Prüfungen ablegen.

Umstrittene Datenbank

Anders als der Nationalrat befürwortet der Ständerat ausserdem die Schaffung einer Luftfahrt-Datenbank. Er folgte mit 31 zu 9 Stimmen dem Bundesrat, gegen den Willen seiner Kommission. Diese befand wie der Nationalrat, die Daten seien vorhanden, eine neue Datenbank sei zu teuer und hätte geringen Nutzen.

Dem widersprach Bundesrätin Leuthard. Ein grosser Teil der Daten liege heute nur in Papierform vor, sagte sie. Wichtige Geoinformationsdaten, wie etwa die Lage von Stromkabeln, müssten gesammelt und zugänglich gemacht werden.

Gefolgt ist der Ständerat dem Nationalrat in anderen Punkten: Die Räte wollen die Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen Zürich und Genf stärken, namentlich wenn deren Anlagen mit dem Moorschutz in Konflikt geraten. Der Ständerat hiess diese durch den Nationalrat angebrachte Ergänzung diskussionslos gut.

Massnahmen gegen Anschläge

Nicht umstritten waren in den Räten Massnahmen zum Schutz vor Anschlägen. Neu werden Fluggesellschaften verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden Passagierlisten auszuhändigen, wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten geht.

Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen ihrerseits dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) melden, wenn im Sicherheitsbereich tätige Flughafenangestellte wegen bestimmter Delikte verurteilt wurden oder gegen sie ein Strafverfahren läuft. Das BAZL kann beim Nachrichtendienst des Bundes Informationen über diese Personen einholen.

Sanktionen trotz Waffenschein

Verschärft werden auch die Bestimmungen für Personen, die eine Waffe in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zu schmuggeln versuchen. Heute muss eine Person nicht mit Sanktionen rechnen, sofern sie einen Waffenschein besitzt. Theoretisch kann sie den Versuch so oft wiederholen, bis es gelingt.

Neu soll bereits der Versuch, einen gefährlichen Gegenstand in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zu bringen, strafbar sein. Dasselbe gilt auch für Personen, die versuchen, den Sicherheitsbereich unberechtigt zu betreten oder dabei die Sicherheitskontrolle zu umgehen oder zu vereiteln.

In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 35 zu 4 Stimmen gut. Diese geht nun zurück an den Nationalrat.