Heute ist das Angeln mit Widerhaken grundsätzlich verboten, es gibt jedoch Ausnahmen: Für den Einsatz in Seen können die Kantone das Angeln mit Widerhaken gestatten, sofern die Person über einen Sachkundenachweis verfügt.
In Fliessgewässern sind Widerhaken aber in jedem Fall verboten. Der Tessiner CVP-Nationalrat Fabio Regazzi hält das für eine ungerechtfertigte Diskriminierung. Zudem bedrohe das Verbot eine Tessiner Tradition, das Angeln mit toten Fischködern.
Im Nationalrat fand Regazzi mit diesen Argumenten eine Mehrheit. Der Ständerat hingegen hielt geschlossen an der geltenden Regelung fest. Kommissionssprecher Werner Hösli (SVP/GL) erklärte auch den Unterschied zwischen der Fischerei in Seen und in Fliessgewässern.
In Seen werde auf grössere Fische gefischt, zudem in grösserer Tiefe, sagte er. Widerhaken verminderten das Risiko, den Fang zu verlieren. Zudem sei die Gefahr einer tödlichen Schwimmblasenverletzung geringer, weil mehr Zeit für den Drill bleibe. In Flüssen und Bächen hingegen würden oft kleinere Fische gefangen, die wider ausgesetzt werden müssten, sagte Hösli. Ohne Widerhaken erlitten sie weniger Verletzungen.
Der Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti, Präsident des Schweizerischen Fischerei-Verbands, bestätigte dies. Er erinnerte auch daran, dass das Verbot von Widerhaken das Resultat von Verhandlungen zwischen Fischern, Tierschützern und Bundesbehörden sei. Die Geschäftsleitung des Fischerei-Verbands haben sich darum einhellig gegen die Motion ausgesprochen. Diese ist nun vom Tisch.